Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mara Event Location & Restaurant

RalfWeier
Am Förkelsgraben 65
47259 Duisburg

Telefon: (49) 203-2987 7870
E-Mail: info@maraeventlocation.de
USt.-ID-NR.: DE225312520
Stand: 02.01.2025

§1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung
von Bankett- und Restauranträumen seitens der Mara Event Location & Restaurant
– im Folgenden auch „Auftragnehmerin“ genannt – sowie für das
Dienstleistungsangebot (Catering) zur Durchführung von Veranstaltungen und für
alle damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Kunden.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich
vereinbart wurde.
Die Unter- und/oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen
sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
Auftragnehmerin.

§2

Mara Event Location & Restaurant verfügt über eine
Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte für den Kunden absehbar sein, dass ein
erweiterter Versicherungsschutz, außerhalb des üblichen Rahmens, notwendig ist,
hat der Kunde hierfür selbst Sorge zu tragen.

§3

Jede Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung sonstiger Lieferungen und
Leistungen wird mit der Bestätigung, die in Textform zu erfolgen hat, für beide
Parteien bindend. Alle Angebote sind freibleibend .

§4

Die für die Veranstaltung ggfls. notwendigen behördlichen Genehmigungen hat der
Kunde auf seine Kosten selbst zu beschaffen und auf Verlangen der
Auftragnehmerin vorzuzeigen.

Allein dem Kunden obliegt die Erfüllung eventueller Verpflichtungen gegenüber der
GEMA Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Einhaltungen eventueller
behördlicher Auflagen sicherzustellen.

§5

Die Auftragnehmerin haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die
Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Auftragnehmerin die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auflragnehmerin beruhen, und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung
vertragstypischer Verpflichtungen der Auftragnehmerin beruhen.
Einer Pflichtverletzung der Auftragnehmerin steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden durch die von ihr angebotenen
und/oder zubereiteten Waren und Speisen, die der Kunde am Ende der
Veranstaltung nicht an die Auflragnehmerin zurückgibt, sondern an Dritte verteilt.

§6

Offensichtliche Mängel an der Leistung der Auflragnehmerin muss der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Ende der Veranstaltung, rügen,
andernfalls gilt die Leistung der Auftragnehmerin als vertragsgemäß erbracht.
Bei berechtigten Mängeln steht der Auftragnehmerin nach ihrer Wahl das Recht zur
Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann
der Kunde, sollte nur ein unerheblicher Mangel vorliegen, weder den Preis mindern,
noch vom Vertrag zurücktreten.
Die Auflragnehmerin haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch
unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstandene Mängel.

§7

Alle Ansprüche gegen die Auftragnehmerin verjähren grundsätzlich in einem Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Auftragnehmerin beruhen.

§8

Die vereinbarten Preise enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Sofern
im Einzelfall keine Preise vereinbart sind, gelten die in der zum Zeitpunkt der
Rechnungserstellung aktuellen Preisliste aufgeführten Preise. Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang
kann auch per Fax oder Email erfolgen.
Die Auftragnehmerin ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt,
eine Vorauszahlung zu verlangen.
Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Auftragnehmerin
gesetzten Nachfrist, mit Ablehnungsandrohung, nicht geleistet, so kann die
Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten.
Es gelten dann die gleichen Zahlungsbedingungen, wie bei der Stellung einer
Rechnung.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn sich die dem
vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen
dem Vertragsabschluss und der Lieferung, Leistung bzw. Übergabe an den Kunden
mehr als vier Monate verstrichen sind.

§9

Gagen für Musiker und Künstler, die die Auftragnehmerin aufgrund Vereinbarung
mit dem Kunden für die Veranstaltung engagieren soll, muss der Kunde im Voraus
an die Auftragnehmerin zahlen.

§ 10

Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Anzahl der Teilnehmer
(garantiert) an der Veranstaltung spätestens 5 Tage vor dem Termin mitzuteilen.
Die 5 Tage vor der Veranstaltung gemeldete Personenzahl gilt als
Mindestgrundlage (Garantiezahl) für die Preisberechnung.
Nachteile, die dem Kunden hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten der
Auftragnehmerin.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mindestens 10 % ist die Auftragnehmerin
berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung der
Mara Event Location & Restaurant. Im Falle der Erhöhung wird bei der Abrechnung
die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

§ 11

Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
gegenüber Ansprüchen der Auftragnehmerin aufrechnen.

§ 12

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere, von der
Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen.
Dies gilt auch dann, wenn Räume und/oder Leistungen der Auftragnehmerin, unter
irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. hinsichtlich der
Person des Kunden oder hinsichtlich des Zweckes der Anmietung oder
Leistungsinanspruchnahme, gebucht werden oder die Auftragnehmerin
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Anmietung und/oder Buchung
von Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen der Mara Event Location & Restaurant gefährden
könnten.

§ 13

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat er folgende Stornierungskosten für
Veranstaltungen ab 10 Personen zu tragen:
a) 40 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 8 bis 4 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn
b) 60 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 4 bis 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn
c) 70 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung 2 Wochen bis 2 Tage vor
Veranstaltungsbeginn
d) 80 % des vereinbarten Entgeltes bei einer Stornierung ab 2 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn.
Hinsichtlich der Getränke legt die Auftragnehmerin bei der Berechnung der
Stornierungskosten den nach Erfahrungssätzen für die Veranstaltung zu
erwartenden Getränkeumsatz zugrunde. Ersparte Aufwendungen sind damit
abgegolten. Dem Kunden bleibt danach stets der Nachweis eines niedrigeren,
der Auftragnehmerin der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 14

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der
Auftragnehmerin. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
berechnet (Korkgeld).
Der Kunde trägt die volle Haftung für die gesundheitliche Unbedenklichkeit der
mitgebrachten Speisen und Getränke und stellt die Auftragnehmerin insoweit von
jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

§ 15

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden
sich auf Gefahr des Kunden in den Räumen der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine
Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz der Auftragnehmerin.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen
Anforderungen zu entsprechen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, hierfür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von
Gegenständen vorher mit der Auftragnehmerin abzustimmen.

§ 16

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder
ihn selbst verursacht werden.

§ 17

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Mara Event Location & Restaurant.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der
Mara Event Location & Restaurant. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 18

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.